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| AGB | Allgemeine Geschaeftsbedingungen

| Download PDF | AGB JH Technikteam GmbH

1. Allgemeines

Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der Firma JH Technikteam GmbH, Geschaeftsfuehrer Juergen Hoeh, Nickelsweiher 11, 66914 Waldmohr, im folgenden JH Technikteam GmbH, auch wenn der Kunde auf seine Einkaufsbedingungen verweist. Die AGB sowie alle Aenderungen sind im Internet abrufbar und koennen ausgedruckt werden. Die JH Technikteam GmbH bietet seine Waren und Dienstleistungen ausschliesslich aufgrund dieser Geschaeftsbedingungen an. Allgemeinen Geschaeftsbedingungen von Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschaeftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn diese zuvor schriftlich zwischen dem Kunden und dem JH Technikteam GmbH vereinbart wurden. Prinzipiell sind unsere Angebote nicht rechtsverbindlich und freibleibend. Preiszusagen, Vertragsabschluesse und sonstige Vereinbarungen sind lediglich durch unsere schriftliche Bestaetigung verbindlich.
1.1.
Nebenabreden beduerfen der Schriftform.
Muendliche Nebenabreden beduerfen ebenso wie nachtraegliche Vertragsenderungen der von beiden Vertragsteilen unterfertigten Schriftform; dies gilt auch fuer ein Abgehen von dieser Bestimmung. Muendliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter beduerfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestaetigung. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nur befugt, Erklaerungen des Bestellers/Auftraggebers an uns zu uebermitteln.
1.2. Beratungen und Auskuenfte
Beratungen und Auskuenfte erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung. Sofern das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschraenkungen nicht fuer die daraus herruehrenden Ansprueche des Kaeufer/Auftraggeber auf Haftung und Gefaehrdung, Koerperschaeden und private Sachschaeden, es sei denn, das Gesetz laesst eine solche Haftungsfreizeichnung ausdruecklich zu.
1.2. 1. Allgemeine Dienstleistungen
Auf Kundenwunsch erbringen wir technische Dienstleistungen, Beratungs- und Serviceleistungen. Die Beauftragung hierzu kann formlos erfolgen. In jedem Fall akzeptiert der Kunde unsere allgemeinen Geschaeftsbedingungen durch die Beauftragung. Soweit nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, sind die durch JH Technikteam GmbH erbrachten Leistungen vom Kunden ohne Abschlaege zu vergueten.
1.3. Lieferung
Lieferungen erfolgen mit groeßter Beschleunigung nach Maßgabe der Bestaende und Liefermoeglichkeiten. Schadensersatzansprueche wegen verzoegerter Lieferung werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit beruhen. Hoehere Gewalt befreit JH Technikteam GmbH von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung.
Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage geht die Gefahr mit Auslieferung auf den Besteller ueber. Wir versichern die Lieferungen gegen Transportschaden und Verlust; diese muessen uns unter Beifuegung eines Schadenprotokolls des Transportunternehmens sofort nach Auslieferung gemeldet werden.
1.4. Ruecknahme oder Umtausch
Ruecknahme oder Umtausch fest verkaufter Ware kann nur nach Absprache und mit erteilter Zustimmung erfolgen.
1.4.1 Dem Besteller steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung zu, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Vorstehender Passus gilt nicht, wenn sich aus besonderen Vereinbarungen ein verschuldensunabhängiges Rücktrittsrecht des Bestellers ergibt. Weiterhin gilt der vorstehende Passus nicht bei einem Sachmangel der Ware. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regeln des Kaufrechts, soweit in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts abweichendes geregelt ist.
1.4.2 Warenrücknahme und Umtausch sind nur mit unserem schriftlich erklärten Einverständnis möglich. Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein von uns schriftlich bestätigter Kulanzumtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 25 % des Warenwertes belastet. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen.
1.4.3 Die Ware muss originalverpackt, unbeschädigt sowie ohne Gebrauchsspuren sein. Die Kosten für Umtausch und Rücknahme betragen 25 % vom Nettowarenwert, mind. jedoch 25,00 EUR netto je Position und sind vom Käufer zu tragen. Im Falle eines Differenzbetrags zu unseren Lasten wird eine Gutschrift zur Verrechnung erstellt.
1.4.4 Eine Reklamationsbearbeitung können wir nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an. Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch oder Rücknahme jedweder Software grundsätzlich nicht möglich.
1.5.
Geltungsbereich
Die Vertragsbedingungen der JH Technikteam GmbH gelten fuer alle Kaufvertraege, Verbrauchsmaterialvertraege mit und ohne Vollservice, Dienstleistungsvertraege, Servicevertraege, Mietvertraege aller Art und Vertraege ueber die Erbringung von Dienstleistungen, auch im Bereich von Datenverarbeitungsanlagen. Bei Leasingvertraegen werden die den Kaufvertrag betreffenden Regelungen auch mit dem Leasinggeber vereinbart; soweit dem Kunden im Leasingvertrag die Ansprueche des Leasinggebers abgetreten werden (insbesondere Gewaehrleistungsansprueche), gelten somit auch hierfuer die nachstehenden Vertragsbedingungen. Damit wir Ihnen kalkulierbare Preise anbieten koennen, muss unseren Technikern eine kostenfreie und angemessene Parkmoeglichkeit eingeraeumt werden.
1.6. Ablehnung von Auftraegen
Die JH Technikteam GmbH ist berechtigt, Auftraege nach sachgemaeßem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung muss nicht begruendet werden.
1.7. Verschwiegenheit
Der Kunde darf die ihm im Zuge der Auftragserfuellung uebergebenen Unterlagen und Informationen nur fuer die Vertragszwecke verwenden. Er muss sie geheim halten und darf sie nicht an Dritte weitergeben, auch nicht unentgeltlich. Sofern Behoerden unter Berufung auf gesetzliche Bestimmungen Informationen oder Unterlagen verlangen, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, hat der Kunde das JH Technikteam GmbH unverzueglich davon zu verstaendigen, die Weisungen der JH Technikteam GmbH einzuholen und entsprechend diesen Weisungen zu handeln.

2. Preise, Lieferungen und Leistungen
2.1. Lieferungen und Leistungen erfolgen stets zu den am Tage der Erfuellung gueltigen Bedingungen und Preisen, zuzueglich der jeweils gueltigen Umsatzsteuer. Bei Endverbrauchern verstehen sich die Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Aufstellung oder Montage
Ist Aufstellung oder Montage vereinbart, werden die Lieferungen durch unser Fachpersonal in Betrieb gesetzt und uebergeben. Die Gefahr geht mit der uebergabe der Lieferungen auf den Besteller ueber. Montagen erfolgen, sobald die oertlichkeiten ein ungehindertes Arbeiten zulassen. Etwa notwendige Geraete sowie Anschluesse fuer Elektrowerkzeuge sowie Strom sind ohne Berechnung zu stellen. Erbrachte Leistungen und Teilleistungen sowie gelagertes Material sind seitens des Bestellers zu schuetzen, da hierfuer keine Haftung uebernommen wird.
2.3. Projektabwicklung
Der Kunde benennt unverzueglich nach Vertragsabschluss schriftlich einen Ansprechpartner, sofern er nicht selber als solcher angenommen werden soll. Der Kunde ist fuer die Koordination der beauftragten Unternehmer verantwortlich. Mehraufwand der JH Technikteam GmbH durch Nichtbeachtung der Koordinationsbestimmungen wird zusaetzlich verrechnet. Der Kunde hat die Informationspflicht, das JH Technikteam GmbH rechtzeitig auf allfaellige spezielle gesetzliche, behoerdliche sowie andere Vorschriften und Bedingungen aufmerksam zu machen, welche die Ausfuehrung, Lieferung, Montage oder den Betrieb des Vertragsgegenstandes betreffen. Das JH Technikteam GmbH behaelt sich vor, Teilauftraege an geeignete Unterlieferanten zu vergeben.
2.4. Kostenvoranschlaege werden Verbrauchern gegenueber unentgeltlich zu erstellt, außer der Verbraucher wurde von vornherein darauf hingewiesen, dass er fuer den Kostenvoranschlag Entgelt zu bezahlen hat.
2.4.1 Kostenvoranschlaege sind entgeltlich, fuer einen Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
2.4.2 Saemtliche technische Unterlagen einschließlich der Leistungsverzeichnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und duerfen anderweitig nicht verwendet werden.
2.4.3 Kostenvoranschlaege werden nur schriftlich erteilt: die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Ausfuehrung von im Kostenvoranschlag verzeichnete Leistung. Kostenvoranschlaege werden nur schriftlich erteilt: die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Ausfuehrung von im Kostenvoranschlag verzeichnete Leistung.
2.4.4 Sind Kostenvoranschlaege entgeltlich, werden diese bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben. Die im Kostenvoranschlag verzeichneten Preise gelten fuer den Tag, dessen Datum der Kostenvoranschlag traegt; in ihm sind nur die Kosten der ausdruecklich angefuehrten Leistungen beruecksichtigt. Saemtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
2.5. Annahme von Lieferungen
Der Besteller darf die Annahme von Lieferungen wegen unerheblicher Maengel nicht verweigern Der Besteller wird uns Sachmaengel unverzueglich nach Feststellung schriftlich anzeigen.
2.6. Lieferungen
Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Vertragspartners. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Vertragspartners. Die zum Zeitpunkt des Gefahruebergangs Sachmaengel aufweisen Lieferungen, die zum Zeitpunkt des Gefahruebergangs Sachmaengel aufweisen, werden wir innerhalb der bei uns ueblichen Arbeitszeit nach unserer Wahl unentgeltlich in Stand oder durch einwandfreie Lieferungen ersetzen. Die Anlieferung und Aufstellung von Geraeten erfolgt auf Kosten des Kunden. Eingetretene Transportschaeden sind ebenso auch dem Befoerderer unverzueglich anzuzeigen.
2.7. Nach Installationen
Nach Installationen erfolgt eine einmalige Einweisung in die fachgerechte Handhabung der Geraete.
2.8. Sonstige
Wenn die Auslieferung, die Aufstellung oder Montage, die Inbetriebsetzung oder die uebergabe aus vom Besteller zu vertreten den Gruenden verzoegert wird oder der Besteller aus sonstigen Gruenden in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller ueber.
2.9. Nachbesserung
Schlaegt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl verlangen, dass der Preis herabgesetzt oder der Vertrag rueckgaengig gemacht wird.
2.10. Fristen
Wird der Versand aus Gruenden verzoegert, die das JH Technikteam GmbH nicht zu vertreten hat, so endet die Garantiezeit 12 Monate nach Versandbereitschaft. Die Frist fuer die Verjaehrung der Sachmaengelansprueche betraegt vom Tage des Gefahruebergang an gerechnet 12 Monate bei gewerblicher Nutzung, ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlaessigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit oder bei Anspruechen nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit das Gesetz gemaeß §438 Abs.1 Nr. 2 438 Verjaehrung der Maengelansprueche
(1) Die in 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprueche verjaehren
1. in 30 Jahren, wenn der Mangel
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, besteht,
2. in fuenf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer ueblichen Verwendungsweise fuer ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
3. im uebrigen in zwei Jahren.
(2) Die Verjaehrung beginnt bei Grundstuecken mit der uebergabe, im uebrigen mit der Ablieferung der Sache. Bauwerke und Sachen fuer Bauwerke) oder 634a Abs. 1 Nr. 2 634a Verjaehrung der Maengelansprueche
(1) Die in 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprueche verjaehren
1. vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder VerAenderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder ueberwachungsleistungen hierfuer besteht,
2. in fuenf Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder ueberwachungsleistungen hierfuer besteht, und
3. im uebrigen in der regelmaeßigen Verjaehrungsfrist.
(2) Die Verjaehrung beginnt in den Faellen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit der Abnahme. (Baumaengel) BGB laengere Fristen vorschreibt sowie, bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit. Die gesetzlichen Regelungen ueber Hemmung oder Neubeginn der Fristen bleiben unberuehrt.
2.11. Schadenersatzansprueche des Kunden
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhaeltnis, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz, in Faellen des Vorsatzes, der groben Fahrlaessigkeit, fuer Koerperschaeden, wegen der uebernahme einer Garantie fuer das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird. Der Schadenersatz fuer die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit vorliegt oder fuer Koerperschaeden oder wegen der uebernahme einer Garantie fuer das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Aenderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Schadenersatzansprueche verjaehren mit Ablauf der fuer Sachmaengelansprueche geltenden Verjaehrungsfrist. Alle sonstigen Ansprueche des Bestellers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz unsererseits vorliegt. In jedem Fall sind Schadenersatzansprueche auf das zehnfache des Antragswertes, hoechstens € 25.000,00 begrenzt.
2.12. Nichteinhaltung der Lieferfrist
Bei von uns verschuldeter Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist kann der Besteller, wann und soweit er durch die Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Schaden erlitten hat eine Verzugsentschaedigung fuer jede vollendete Woche der Verspaetung von 0,5 v. H. bis zur Hoehe von im ganzen 3v. H. des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung verlangen, der wegen der Verspaetung nicht genutzt werden kann. Schadensersatzansprueche des Bestellers wegen Verzoegerung der Lieferung sowie Schadensersatzansprueche statt der Leistung, die ueber die in Satz 1 genannten Grenzen hinaus gehen, sind in allen Faellen verzoegerter Lieferung auch nach Ablauf einer von uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, der gesetzlichen Bestimmungen nur zuruecktreten, soweit die Verzoegerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.
2.13. Maengelruegen
Bei Maengelruegen duerfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurueckgehalten werden, die in einem angemessenen Verhaeltnis zu den aufgetretenen Sachmaengeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurueckhalten, wenn eine Maengelruege geltend gemacht wird, ueber deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Maengelruege zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
Unsere Gewaehrleistungs- und/oder Garantiepflicht ist ausgeschlossen bei:
a) Schaeden und Verlusten, die durch Vertragsware oder ihren Gebrauch entstehen, sowie Schaeden, die auf Modifikation, etc. zurueckzufuehren sind;
b) unsachgemaeß durchgefuehrten Reparaturversuchen sowie sonstigen Eingriffen von Kunden oder anderen nicht ermaechtigten Personen;
c) Schaeden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung;
d) Transportschaeden;
e) Schaeden durch den Einsatz ungeeigneter oder minderwertiger Ersatzteile, Betriebsstoffe oder Verbrauchsmaterialien;
f) Schaeden, die beim Kaeufer/Auftraggeber durch natuerliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwaermung der Raeume, sonstige Witterungs- und Temperatureinfluesse entstanden sind;
g) Waren, fuer die handelsueblich keine Garantiepflicht besteht (Verschleißteile wie z.B. Leuchtmittel, Druckkoepfe u. Farbbaender);
h) Anspruechen wegen geringfuegiger Abweichungen in der Ausfuehrung gegenueber den Katalogen, Werbematerialien, Mustern etc.;
i) schlechte Instandhaltung der Ware durch den Kaeufer/Auftraggeber;
j) fuer Aufwendungen des Austausches von Bauelementen, Baugruppen und Bauteilen aufgrund des Nichterreichens eines Leistungsmerkmales ohne feststellbaren substantiellen Schaden;
k) fuer Kosten einer Aenderung der Berechnung, Konstruktion, Materialspezifikation und oder des Produktionsverfahrens aus aufgetretenen Gewaehrleistungsverpflichtungen;
l) fuer Fehler die auf die Benutzung falscher oder fehlerhafter Programmdaten oder Software zurueckzufuehren sind (z.B. Betriebssysteme, serienmaeßige und/oder individuell hergestellte Programme).
m) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Aenderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfallen jegliche Gewaehrleistungsansprueche gegen den Verkaeufer.
n) Von der Gewaehrleistung ausgeschlossen sind Schaden, die aufgrund von unsachgemaeßem Anschluss, Fehler in der Installation, Brand, Blitzschlag, Diebstahl, Leitungswasser, Sturm, Transport und normalem Verschleiß entstehen.
o) Aufgebrochene Softwarepakete sind von einem Umtausch, bzw. einer Ruecknahme ausgeschlossen.
Fuer Nachbesserungsarbeiten, Ersatzteile oder Austausch haften wir im gleichen Umfang wie fuer die urspruengliche Ware bis zum Ablauf von drei Monaten nach Lieferung des Ersatzteils bzw. Ersatzgeraetes oder nach Durchfuehrung der Nachbesserung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der urspruenglichen Gewaehrleistungsfrist fuer den Lieferungsgegenstand. Fuer gebrauchte Geraete ist jede Gewaehrleistung ausgeschlossen.
2.14. Maengelansprueche
bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern und bei natuerlicher Abnutzung. Sie bestehen ferner nicht bei Schaeden, die nach dem Gefahruebergang infolge fehlerhafter oder nachlaessiger Behandlung, uebermaeßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, fehlerhafter bauseitiger Voraussetzungen oder technischer Angaben des Bestellers, oder die aufgrund besonderer aeußerer Einfluesse entstehen, die nach dem Vertrag nicht voraus gesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemaeß Aenderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen fuer diese und die daraus entstehenden Folgen eben falls keine Maengelansprueche.
2.15. Sachmaengel gebrauchter Lieferungen
Sofern nicht anderes vereinbart ist, haftet die JH Technikteam GmbH nicht fuer Sachmaengel gebrauchter Lieferungen. Notwendige und gesetzlich beschriebene Pruefungen sind seitens des Kunden zu beauftragen und nach geltendem Recht auf eigene Kosten durchfuehren zu lassen. Ist der Kunde nicht in der Lage diese durchzufuehren kann er uns durch Bestellung in gesonderter Form schriftlich zu beauftragen.
2.16. Weitergehende Ansprueche
Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprueche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprueche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhaeltnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Weitergehende oder andere Ansprueche des Bestellers wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
2.17. verschuldeter Unmoeglichkeit
Bei von uns verschuldeter Unmoeglichkeit ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch beschraenkt sich auf 3v. H. des Wertes desjenigen.
2.18. Installation
Die Installation erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde verschafft der JH Technikteam GmbH ohne Wartezeit ungehinderten Zugang zu den Anlageteilen und Raeumlichkeiten. Fuer das sichere Unterbringen von Materialien, Apparaten und Werkzeugen sind der JH Technikteam GmbH geeignete, verschließbare Raeume zur Verfuegung zu stellen. Werden Elektro-Installationen durch den Kunden bereitgestellt, muss eine einwandfreie, gepruefte Installation mit bezeichneten Anschlusspunkten vorliegen. Mehraufwendungen und Schaeden, die sich aus fehlerhafter oder nicht den Spezifikationen entsprechender Verkabelung ergeben, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Fuer die Montage elektronischer Bauteile gilt, dass in den Raeumen insbesondere keine stauberzeugenden Bauarbeiten mehr waehrend und nach deren Installation stattfinden.
2.18.0.1 Der Kunde ist ausdruecklich damit einverstanden, daß die JH Technikteam GmbH bei der Neuinstallation von Datenverarbeitungsanlagen oder Teilen hiervon eine Dokumentation ueber alle Spezifikationen, Einstellungen und aehnliches anfertigt und bei sich aufbewahrt. Diese Dokumentation dient auch der Klaerung der Frage, ob der Kunde bei Auftreten von Maengeln selbst oder durch einen Dritten diese Maengel zu beseitigen versucht hat. Im letzteren Fall ist die Verantwortlichkeit der JH Technikteam GmbH ausgeschlossen.
2.18.0.2 Gelten fuer den Betrieb der Anlagen am Installationsort der Geraete oder der stationaeren Verbindungen besondere Sicherheitsauflagen, so wird der Kunde rechtzeitig und ohne Mehraufwand fuer die JH Technikteam GmbH die Voraussetzungen zur ungehinderten Vertragserfuellung schaffen. Im Weiteren stellt er der JH Technikteam GmbH fuer die Inbetriebsetzung der Anlage allfaellig notwendige Hilfskraefte kostenlos zur Verfuegung. Koennen die Arbeiten aus speziellen Gruenden nur außerhalb der normalen Arbeitszeiten erfolgen, so werden die entstehenden Mehrkosten gemaeß aktuellen Ansaetzen der JH Technikteam GmbH verrechnet. Nach erfolgter Installation und kompletter uebergabe an den Kunden, hat der Eigentuemer fuer die regelmaeßige sicherheitstechnische ueberpruefungen zu sorgen und die durchgefuehrte Installation (u.a. Wasseranschluesse und Ablaeufe, elektrische Anschluesse, Netzwerke) auf eigene Kosten durch zugelassenes Fachpersonal Pruefen zu lassen.
2.18.0.3 Einbindung von Fremdsystemen
Unter Fremdsystemen sind alle Systeme zu verstehen, die mit den Produkten der JH Technikteam GmbH Daten austauschen. Bei der Einbindung von Fremdsystemen haftet das JH Technikteam GmbH nicht fuer Leistungen und Eigenschaften, die durch den Hersteller des Fremdsystems zugesichert werden. Eventuell entstehende Kosten auf der Seite des Fremdsystems sind nicht in den Kostenabschaetzung und Angeboten der JH Technikteam GmbH enthalten, wenn sie nicht explizit angegeben werden. Das JH Technikteam GmbH ist bemueht, auf derartige zu erwartende Kosten, die ihr bekannt sind, hinzuweisen. Eine Rechtsfolge aus der Nichtnennung auch bekannter Kosten entsteht fuer die JH Technikteam GmbH keinesfalls. Der Kunde ist fuer die Beschreibung und ueberpruefung des Funktionsumfanges einer Fremdsystem-Einbindung verantwortlich und ist verpflichtet, bei Abweichungen von den Vorgaben rechtzeitig Einsprueche zu erheben. Liefert der Kunde keine Beschreibung, so wird die JH Technikteam GmbH das Subsystem nach eigenen Anforderungen funktionell einbinden. Der Kunde hat aber nachtraeglich kein Recht auf Nachbesserung.
2.18.1. Leistungsausfuehrung
Wir sind berechtigt, vor Beginn der Leistungsausfuehrung Anzahlungen bis zu einem Drittel des Gesamtpreises zu verlangen. Nach Maßgabe des Fortschritts der Leistungsausfuehrung hat der Besteller ueber unsere Aufforderungen entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Werden uns nach Vertragsabschluss unguenstige Umstaende ueber die Zahlungsfaehigkeit des Bestellers oder dessen wirtschaftliche Lage bekannt, sind wir berechtigt, auch vor Leistungsausfuehrung vom Besteller Sicherstellung fuer die Bezahlung des gesamten Preises zu verlangen.
2.18.2. Beschraenkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung)
2.18.2.1. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass in folgenden Faellen Gewaehrleistungs- und Schadenersatzansprueche (ausgenommen bei grobem Verschulden unsererseits) ausgeschlossen sind:
2.18.2.2.Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten sind Schaeden an bereits vorhandenen Leitungen und Geraeten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler moeglich.
2.18.2.3. Bei zerruettetem und bindungslosem Mauerwerk sind durch Stemmarbeiten Schaeden moeglich.
2.18.2.4. Ist der Verlauf von im Mauerwerk verlegten Leitungen (Gas, Strom, Wasser, Telefon etc.) nicht erkennbar, ist deren Beschaedigung durch Stemmarbeiten nicht auszuschließen.
2.18.2.5. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.
2.18.2.6. Bei behelfsmaeßigen Instandsetzungen, die von uns ausdruecklich als solche bezeichnet werden, ist nur mit einer sehr beschraenkten Haltbarkeit zu rechnen.
2.18.2.7. Die erbrachte Leistung ebenso wie die gelieferten Waren, Geraete und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften ueber Wartung und Handhabung von Geraeten und Anlagen - insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebenen ueberpruefungen - und auf Grund sonst gegebener Hinweise einschließlich der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen des Verwenders von diesem erwartet werden kann.
2.18.2.8. Der Kunde ist in jedem Fall eigenverantwortlich fuer die regelmaeßigen sicherheitstechnischen ueberpruefungen aller vom ihm eingesetzten Elektrogeraete verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch fuer von uns im Eigentuemerauftrag betreute Geraete, oder durch uns gelieferten Leih- und Kaufgeraete. Durch uns installierte und gelieferten Leih- und Kaufgeraete sind nach der vollstaendigen Geraeteuebergabe an den Eigentuemer entsprechend nach den geltenden gesetzlichen Richtlinien Bestimmungen u.a. TRBS 2131, VDE BGV A3 (bisher VBG4 bzw. BGV A2) fuer die regelmaeßige sicherheitstechnische ueberpruefungen durch gesonderte Auftragsvergabe durch zugelassenes Fachpersonal zu Pruefen. Seit dem 1.4.1979 ist die Wiederholungspruefung aller von Kunde eingesetzten Elektrogeraete nach BGV A3 (bisher VBG4 bzw. BGV A2) Pflicht und bei Nichteinhaltung mit Bußgeld bis 10.000 Euro belegt! Im Schadenfall muss der Eigentuemer den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geraete nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten schließen die Berufsgenossenschaften eine Haftung aus, wenn Personen durch ein ungeprueftes Geraet dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
2.19. Preise
Saemtliche Angebote, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich nach der jeweils gueltigen Preisliste, die jederzeit geaendert werden kann. Sie verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. der zum Lieferzeitpunkt gueltigen MwSt.*, zzgl. Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation und sonstiger Nebenkosten. Saemtliche Preise gelten zuzueglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich gueltigen Hoehe. Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto ohne Abzug zu bezahlen, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsdatum vermerkt ist. Die Preise fuer Roentgenverbrauchsmaterialien und Zubehoer sind Schwankungen unterworfen, die wir weder voraussagen noch beeinflussen koennen. Daher sind kurzfristige Aenderungen der Konditionen vorbehalten. Damit wir Ihnen kalkulierbare Preise anbieten koennen, muss unseren Technikern eine kostenfreie und angemessene Parkmoeglichkeit eingeraeumt werden. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen. Solange der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug ist, kann das JH Technikteam GmbH jegliche Garantieleistungen verweigern. Es erfolgt kein Unterbruch der Garantiefrist.
2.20. Sonderauftraege
ueber nicht gelistete Ware beduerfen hinsichtlich Mindestmenge, Konfektionierung, Preis und Lieferzeit der gesonderten Vereinbarung. Die Annahme des Auftrages wird schriftlich bestaetigt.
2.21. Fuer Mietvertraege gelten folgende Bestimmungen ueber die Sachmaengel und die Erhaltungspflichten:
2.21.1. Der Vermieter garantiert
dass die vermietete Sache zum Zeitpunkt der uebergabe an den Mieter sich in einem zu dem vertragsgemaeßen Gebrauch geeigneten Zustand befindet. Sollte dies nicht der Fall sein, gelten die vereinbarten Bestimmungen fuer Sachmaengel bei Kaufvertraegen entsprechend. Waehrend der Mietzeit ist es Sache des Mieters, die Mietsache in vertragsgemaeßem Zustand zu erhalten. Hierfuer wird folgendes vereinbart
2.21.2. Der Kunde ist verpflichtet das von ihm gemietete Geraet waehrend der Mietzeit auf seine Kosten entsprechend den vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervallen zu warten und notwendige Reparaturen durchfuehren zu lassen, und zwar fachgerecht.
2.21.3. Erfolgen Wartung und Reparatur nicht durch den Vermieter, haftet der Kunde fuer alle Schaeden, die durch nicht fachgerechte Wartung und Reparatur an dem Geraet entstehen. Der Kunde haftet auch fuer die Schaeden, die durch Verwendung von Verbrauchsmaterial entstehen, welches nicht vom Hersteller des Geraetes freigegeben ist.
2.21.4. Bei Beendigung von Mietvertraegen
ist der Kunde verpflichtet, das gemietete Geraet auf seine Kosten von der JH Technikteam GmbH abholen zu lassen, es sei denn, die Vertragsbeendigung beruht auf einer Pflichtverletzung der JH Technikteam GmbH .
2.22. KonstruktionsAenderungen
Aus KonstruktionsAenderungen des Herstellers, die waehrend der Lieferzeit eintreten, stehen dem Kunden keine Rechte zu, sofern nicht wesentliche Funktionsmerkmale ersatzlos wegfallen.
2.23. Haftung bei Arbeitnehmerverleih
2.23.1. Bei Arbeitnehmerverleih koennen wir nur fuer die Auswahl einstehen, dass unsere Mitarbeiter fuer den vorgesehenen Einsatz grundsaetzlich geeignet sind und ihre Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen erbringen koennen. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Reklamationen ueber die Eignung eines Mitarbeiters sind am Tage der Feststellung, spaetestens binnen einer Woche nach der Entstehung des die Reklamation begruendeten Umstandes bei uns geltend zu machen. Verspaetete Reklamationen geben dem Kunden keinerlei Ansprueche. Bei rechtzeitiger begruendeter Reklamation stellen wir unserem Kunden einen anderen geeigneten Mitarbeiter zur Verfuegung, sofern vorhanden. Weitergehende Ansprueche sind ausgeschlossen.
2.23.2. Schaeden
Wir haften nicht fuer Schaeden, die unsere Mitarbeiter an Gegenstaenden verursachen, an oder mit denen sie arbeiten, ebenso wenig fuer sonstige fahrlaessige oder vorsaetzliche Schadenszufuegungen durch unsere Mitarbeiter. Sofern Sachen oder Personen durch unsere Mitarbeiter waehrend Ihrer Taetigkeit fuer den Kunden zu Schaden kommen, hat der Kunde uns von einer Inanspruchnahme durch Dritte frei zustellen. Das JH Technikteam GmbH haftet insbesondere auch nicht fuer Folgeschaeden wie z.B. :
- Polizei, Feuerwehr- und Alarmempfaenger-Einsaetze
- Die vom Kunden zu veranlassenden Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere bei teilweiser oder vollstaendiger Außerbetriebsetzung der Anlage, auch infolge Instandstellungsarbeiten.
- Direkte oder indirekte Folgen von Fehlalarmen
- Fehlausloesungen von Loeschanlagen (Loeschmittelersatz und Folgeschaeden)
- Den Einsatz von Bewachungspersonal
- Kostenersatz aufgrund von Mehraufwendungen des Anlagebetreibers oder Dritter
- Entgangener Gewinn
- Beeintraechtigung der Funktionen der Anlage infolge baulicher VerAenderungen
- Schaeden infolge eines Datenverlustes; der Kunde ist zustaendig fuer die Datenarchivierung
2.23.3. Arbeitszeiten
Die Beseitigung der Stoerungen, die zwischen den Wartungen an dem Geraet auftreten, wird werktags (Montag - Freitag) innerhalb der normalen Arbeitszeiten von 8.00-17.00 Uhr durchgefuehrt. Wenn eine Stoerungsbeseitigung außerhalb der vorgenannten Arbeitszeit gewuenscht wird, so ist dieses abhaengig von der Verfuegbarkeit des Servicetechnikers der JH Technikteam GmbH . Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt
2.24. Virenschutz
Dem Kunden ist bekannt, dass auch die Installation und Verwendung von Virenschutzprogrammen keine absolute Sicherheit vor Viren gewaehrt, da staendig neue oder weiterentwickelte Viren Verbreitung finden. Aus diesem Grunde werden auch die Virenschutzprogramme staendig weiterentwickelt. Der Kunde ist allein dafuer verantwortlich, dass er sich die notwendigen Updates fuer Virenschutzprogramme besorgt und installiert oder besorgen und installieren laesst. Die JH Technikteam GmbH uebernimmt keinerlei Gewaehr dafuer, dass die Virenschutzprogramme des Kunden sich immer auf dem neuesten Stand befinden und dass sich in der EDV des Kunden trotz Installation von Virenschutzprogrammen Viren einschleichen.
2.25. Voraussetzungen
Der Kunde werden der JH Technikteam GmbH alle vom Hersteller gelieferten Diagnosetools und Unterlagen kostenlos fuer Servicezwecke zur Verfuegung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, bevor er Serviceleistungen von der JH Technikteam GmbH anfordert, alle Fehlererkennungsverfahren, ueber die er von der JH Technikteam GmbH geschult wurde, auszufuehren und der JH Technikteam GmbH die Ergebnisse mitzuteilen. Der Kunde stellt auf seine Kosten die fuer die Serviceleistungen der JH Technikteam GmbH erforderlichen technischen Einrichtungen (z.B. Telefon- und uebertragungsleitungen) zur Verfuegung. Werden nach ordnungsgemaeßer und funktionsgerechter Verknuepfung der Vertragsgegenstaende an die EDV-Anlage des Kunden Aenderungen in dieser EDV-Anlage vorgenommen, die nicht vorher mit der JH Technikteam GmbH abgestimmt wurden, entfaellt jede Verantwortlichkeit der JH Technikteam GmbH fuer Funktionsstoerungen an den Vertragsgegenstaenden, die sich aufgrund dieser Aenderung ergeben.
2.26. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

3. Servicevertraege
3.1. Vollservicevertraege
3.1.0. Gegenstand des Vertrages
ist bei Vollservice-Vertraegen: Der Vollservicevertrag umfasst die nach den Angaben des Herstellers in bestimmten Abstaenden durchzufuehrende Wartung des Geraetes, die Beseitigung von Stoerungen, die zwischen den regelmaeßigen Wartungen auftreten, sowie den erforderlichen Austausch von Ersatzteilen
3.1.1. Vor uebernahme von Vollservice-Vertraegen
insbesondere bei Geraeten mit Laser, muss abgeklaert werden, dass diese Geraetschaften mindestens 70% der Laserpower verfuegen. Dies wird bei der ersten Wartung/Geraetestoerung, bzw. im Vorfeld bei Vertragsabschluss aufgenommen und Dokumentiert. Verschleißteile und Reinigungsmittel sind nicht im Vollservicevertrag enthalten und werden gesondert berechnet.
3.1.2. Mit dem Servicepreis werden die Kosten fuer die Arbeitszeit, An- und Abfahrtszeit, km-Geld und die Kosten der Ersatzteile abgegolten.
3.1.3. Zustand
Befindet sich das Geraet bei Vertragsabschluss nicht in einwandfreiem Zustand, sind die Kosten fuer die erste Instandsetzung vom Kunden zusaetzlich zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechend den vom Hersteller angegebenen Wartungsintervallen des Geraetes rechtzeitig eine Wartung zu bestellen. Mit dem Servicepreis sind folgende Leistungen nicht abgegolten:
3.1.3.1. Instandsetzungsarbeiten die auf unsachgemaeße Behandlung, Verwendung von ungeeigneten fremden Materialien und Ersatzteilen, Eingriffe anderer Personen als den von der JH Technikteam GmbH beauftragten Techniker in das Geraet, sowie auf hoehere Gewalt zurueckzufuehren sind.
3.1.3.2. Umbauten sowie Montage/Lieferung von Zusatzaggregaten/ Zubehoer.
3.1.3.3. Arbeiten die durch Aenderungen des Stromversorgungsnetzes oder sonstige aeußere Einwirkungen erforderlich werden.
3.1.4. Aenderung
Bei Aenderung der Entfernung vom Geraetestandort zum Servicestuetzpunkt der JH Technikteam GmbH wird der Servicepreis ueberprueft; gegebenenfalls ist er an die geaenderten Fahrtkosten der JH Technikteam GmbH anzupassen. Eine Aenderung der Entfernung um mehr als 30 km bedarf der vorherigen Zustimmung der JH Technikteam GmbH , die diese verweigern kann, wenn die Vertragsgegenstaende hierdurch außerhalb des normalen Einzugsgebietes der JH Technikteam GmbH verbraucht werden. Im letzteren Fall ist das JH Technikteam GmbH zu einer außerordentlichen Kuendigung des Vertrages berechtigt, ohne dass dem Kunden hieraus irgendwelche Ansprueche gegen das JH Technikteam GmbH zustehen.
3.1.5. Bei Arbeiten die nicht in den Raeumen des Kunden durchgefuehrt werden koennen und bei Grundueberholungen uebernimmt die JH Technikteam GmbH den Abbau, den Abtransport und den Wiederaufbau des Geraetes innerhalb der normalen Arbeitszeit. Die dadurch entstehenden Kosten und Gefahren gehen zu Lasten des Kunden.
3.1.6. Die Entsorgung der in den Geraeten befindlichen Verbrauchsmaterialien, Ersatz und Verschleißteile ist vom Vertrag nicht mit umfasst. Wuenscht der Kunde eine Entsorgung dieser Teile durch die JH Technikteam GmbH , so wird dies nach der jeweils gueltigen Preisliste der JH Technikteam GmbH von diesen dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.1.7. Haftung fuer Datenverlust
Die JH Technikteam GmbH uebernimmt keinerlei Haftung fuer Datenverluste, die durch ihre Taetigkeiten entstehen, es sei denn, auf Seiten der JH Technikteam GmbH lagen Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit vor. Eine Aenderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
3.1.8. Der Kunde ist verpflichtet die zu betreuenden Geraete der JH Technikteam GmbH unverzueglich fuer die Durchfuehrung der Servicearbeiten zur Verfuegung zu stellen. Unangemessene Wartezeiten und Besuche der Techniker der JH Technikteam GmbH , die infolge der Nichteinhaltung dieser Bestimmung zu wiederholen sind, werden gesondert berechnet.
3.1.9. Dienstleistungsvertraege
3.1.9.0. Gegenstand des Vertrages
ist bei Dienstleistungsvertraegen: Der Dienstleistungsservicevertrag umfasst die nach den Angaben des Herstellers in bestimmten Abstaenden durchzufuehrende kostenpflichtige Wartung des Geraetes, die Beseitigung von Stoerungen, die zwischen den regelmaeßigen Wartungen auftreten, sowie den kostenpflichtige erforderlichen Austausch von Ersatzteilen
3.1.9.1. Alle im Zusammenhang mit den Probelaeufen bei Reparaturen und Wartungen entstehenden Testkopien/Testdrucke gehen zu Lasten des Kunden.
3.1.9.2. Haftung fuer Datenverlust
Die JH Technikteam GmbH uebernimmt keinerlei Haftung fuer Datenverluste, die durch ihre Taetigkeiten entstehen, es sei denn, auf Seiten der JH Technikteam GmbH lagen Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit vor. Eine Aenderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
3.1.9.3. Der Kunde ist verpflichtet die zu betreuenden Geraete der JH Technikteam GmbH unverzueglich fuer die Durchfuehrung der Servicearbeiten zur Verfuegung zu stellen. Unangemessene Wartezeiten und Besuche der Techniker der JH Technikteam GmbH , die infolge der Nichteinhaltung dieser Bestimmung zu wiederholen sind, werden gesondert berechnet. Damit wir Ihnen einen kostenguenstigen Vertrag anbieten koennen, muss unseren Technikern eine kostenfreie und angemessene Parkmoeglichkeit eingeraeumt werden.

4. Verpackung und Versand
4.1. Alle Preise zuzueglich die Kosten fuer Verpackung und Versand. Die JH Technikteam GmbH behaelt sich vor, in bestimmten Faellen Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse, Barzahlung oder per Nachnahmeversand durchzufuehren.
4.2. Bei Ersatzteilsendungen werden die Verpackungs- und Versandkosten gesondert berechnet.
4.3. Lieferort
Geraete werden zum Aufstellort kostenpflichtig geliefert
4.4. Liefergefahr
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kaeufer ueber, sobald die Ware die Raeumlichkeiten des Verkaeufers verlaesst. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkaeufers verzoegert oder voellig unmoeglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kaeufer ueber.

5. Verpackungsverwertung und Verpackungsentsorgung
5.1. Beschaffenheit Art und Umfang der Verpackungen ist zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele der Verordnung ueber die Vermeidung von Verpackungsabfaellen (Verpackungsordnung) zweckbestimmt.
5.2. Der Kunde ist berechtigt Verkaufsverpackungen restentleert, im Fall von fluessigen Chemikalien gespuelt sowie nach Materialarten vorsortiert, den Sammelstellen oder bei Lizenz der Verpackungen von DSD, den hierfuer bestimmten jeweiligen Wertstoffbehaeltern zuzufuehren. Verkaufsverpackungen mit dem Gefahrensymbol "giftig" sind auch nach Restentleerung als ueberwachungsbeduerftiger Abfall vom Kunden selbst zu entsorgen.
5.3 Eine Ruecknahme der Verkaufsverpackung ist bis auf im Einzelnen zu vereinbarende Einzelfaelle nicht moeglich.

6. Eigentumsvorbehalt
Alle von der JH Technikteam GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur voelligen Bezahlung saemtlicher bestehenden und noch entstehenden Forderungen Eigentum von der JH Technikteam GmbH . Sie duerfen solange nur im ordentlichen Geschaeftsgang veraeußert und verarbeitet, nicht aber verpfaendet oder zur Sicherung uebereignet werden.

7. Zahlungsbedingungen
7.1. Warenrechnungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7.2. Verrechnung
Werden Forderungen mit Gutschriften verrechnet, so wird Skonto nur auf den danach zu zahlenden Betrag gewaehrt.
7.3. Schecks gelten erst nach ihrer Einloesung/Gutschrift als Zahlung.
7.4. Zahlungsverpflichtung
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder wird die Erfuellung oder Sicherung unserer Forderungen durch Verletzung der genannten Pflichten oder in sonstiger Weise, z. B. durch Pfaendungen von dritter Seite oder ein Insolvenzverfahren des Kunden gefaehrdet, so ist die JH Technikteam GmbH berechtigt, gelieferte Waren auch ohne vorherige Nachfristsetzung oder Ruecktrittserklaerung zurueck zuholen. Vorher ist Verpfaendung, Sicherungsuebereignung und Weiterveraeußerung untersagt. Etwaige Kosten von Interventionen traegt der Besteller.
7.5. Bei Zahlungsverzug
berechnet die JH Technikteam GmbH Zinsen in Hoehe von 8 % ueber dem Basiszinssatz (Euribor). Ist der Abnehmer Kaufmann, berechnet die JH Technikteam GmbH diesen Zinssatz ab ueberschreitung der Zahlungsfrist.
7.5 1. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, den gesamten Preis und saemtliche weitere Forderungen des Bestellers - auch aus anderen Forderungen - sofort faellig zu stellen.
7.5.2. Kommt der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht nach, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen, Waren, Geraete und dgl. zurueckzunehmen, ohne dass dies ein Ruecktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
7.5.3. Alle zum Zweck der entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten im Falle von Zahlungsverzug, insbesondere auch Mahn- Inkasso-, und Gerichtsspesen eines von uns beigezogenen Anwaltes sind zu ersetzen.

8. Beanstandungen Gewaehrleistung und Haftung
8.1. Fehlende Waren sind spaetestens innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Sendung unter Einsendung des Lieferscheins zu reklamieren.
8.2. Maengelruegen muessen unverzueglich erfolgen. Hierbei ist die Emulsions-, Fabrikations- oder Chargen-Nummer anzugeben und die beanstandete Ware, ggf. auch unverarbeitetes Material der gleichen Packung, nach Absprache mit der JH Technikteam GmbH zurueckzusenden. Maengelruegen von Geraeten und Ersatzteilen sind an die zustaendigen Stellen der JH Technikteam GmbH zu richten. Geraete werden in der Regel an Ort und Stelle von Kundendiensttechnikern von der JH Technikteam GmbH instand gesetzt.
8.3. Fuer saemtliche Geraete und gewerblichen Kunden uebernimmt die JH Technikteam GmbH - sofern nichts anderes vereinbart - 1 Jahr Gewaehrleistung fuer Neugeraete, 3 Mon. fuer Gebrauchtgeraete und fuer Tausch- und Ersatzteile 1 Monat, indem die JH Technikteam GmbH Fabrikations- oder Materialfehler, die in dieser Zeit angezeigt werden, kostenlos behebt oder nach Wahl des Kunden ein neues, mangelfreies Erzeugnis der gleichen Art liefert. Die Gewaehrleistung ist ausgeschlossen, wenn laut unserem Angebot die Gewaehrleistung durch den Hersteller erbracht werden muss. Die Gewaehrleistungsfrist beginnt mit dem Tag der uebergabe an den Endabnehmer. Dieser ist auch durch geeignete Belege nachzuweisen. Die Gewaehrleistung wird durch Nachbesserungen nicht verlaengert und ist ausgeschlossen bei Transportschaeden, Beschaedigung durch unsachgemaeße Behandlung, selbst vorgenommenen Eingriffen sowie Verwendung von ungeeigneten Verbrauchsmaterialien. Ferner ist eine Geraete- und Ersatzteilgewaehrleistung nur bei regelmaeßiger Wartung der Geraete durch Fachkraefte des Geraeteherstellers oder durch Fachkraefte von der JH Technikteam GmbH nach Vorgabe in Ausfuehrung und Zeitspanne der Wartung durch die JH Technikteam GmbH moeglich. Auf Gebrauchtgeraete und gebrauchte Ersatzteile wird keine Gewaehrleistung erbracht; Ansprueche wegen Sachmaengeln verjaehren in einem Jahr ab Ablieferung. Fuer Verschleiße, Glas, alle Arten von Lampen, Heizfaeden, Batterien und Schrift- und Datentraeger (Disketten, Wechselplatten usw.) leistet die JH Technikteam GmbH nur Gewaehr, wenn ein Fehler schon bei der uebergabe vorhanden war. Weitergehende Ansprueche aus Mangelfolgeschaeden, Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit beruhen. Die Haftung fuer Personenschaeden oder Schaeden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberuehrt. Eine Rueckgabe von nicht original verpackten Ersatzteilen ist nicht moeglich. Fuer zurueckgesandte Ersatzteile zur Gutschrift fallen ueberpruefungs- und Bearbeitungskosten an.
8.3.1 Die Gewaehrleistungsfrist betraegt fuer alle Arbeitsleistungen (Reparaturen) sowie fuer eingebautes Material 1 Monat. Wird eine Bauleistung erbracht, gelten ausschliesslich die Regelungen von § 13 VOB/B.
8.3.2 Zur Maengelbeseitigung hat der Kunde dem JH Technikteam GmbH die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewaehren. Der Kunde hat insbesondere dafuer Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchfuehrung der Reparatur der JH Technikteam GmbH oder dessen Beauftragten zur Verfuegung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzoegert er dies unzumutbar, ist die JH Technikteam GmbH von der Maengelhaftung befreit.
8.3.3 Von jeglicher Gewaehrleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschaedigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, Schaeden durch hoehere Gewalt, z. B. Blitzschlag, Maengel durch Verschleiß bei ueberbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nichtbestimmungsgemaeßen Gebrauch oder Maengel durch Verschmutzung, Schaeden durch außergewoehnliche mechanische, chemische oder atmosphaerische Einfluesse.
8.3.4 Der Anspruch auf Gewaehrleistung erlischt bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Reparaturgegenstand.
8.3.5 Offensichtliche Maengel der Leistungen des Werkunternehmers muss der Kunde unverzueglich, spaetestens 8 Werktage nach Abnahme der JH Technikteam GmbH anzeigen, ansonsten ist dieser von der Maengelhaftung befreit.
8.3.6 Die JH Technikteam GmbH haftet fuer Schaeden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfuellungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschaedigung ist er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmoeglich oder mit unverhaeltnismaeßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Dasselbe gilt bei Verlust dieser Bedingungen bleiben diese unberuehrt. Darueber hinausgehende Ansprueche, insbesondere Schadenersatzansprueche des Kunden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit der JH Technikteam GmbH oder seiner Erfuellungsgehilfen vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschraenkung der Haftung fuer leichte Fahrlaessigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß zugunsten der JH Technikteam GmbH ergibt, gilt diese Beschraenkung fuer den Kunden entsprechend.
8.3.7 Fuer das Zusammenwirken saemtlicher vom Kunden selbst zusammengestellter Hard- und Softwarekomponenten kann JH Technikteam GmbH keine Funktionsgarantie uebernehmen. Ausgeschlossen hiervon sind Garantieleistungen, die die JH Technikteam GmbH im Auftrag des Herstellers des betreffenden Produktes als Servicepartner erbringt. In diesem Fall fungieren allerdings der Kunde und der betreffende Hersteller als Vertragsparteien. Bei Installationsarbeiten gilt der Auftrag seitens JH Technikteam GmbH als ordnungsgemaeß abgeschlossen, wenn die Abnahme durch den Kunden erfolgt ist. Das heißt die Geraete arbeiten fuer den Kunden zufrieden stellend. Eine Gewaehrleistung der reibungsfreien Funktion saemtlicher Soft- und Hardware-Kombinationen kann nur dann uebernommen werden, wenn es sich um von jeder aeußeren VerAenderung abgeschlossene Systeme handelt und diese vollstaendig in der Betreuung der JH Technikteam GmbH stehen. Unsachgemaeße Eingriffe des Kunden, die Anbindung an fremde Hardware, an nicht durch JH Technikteam GmbH betreute Netzwerke oder an das Internet koennen zu unkalkulierbaren Fehlfunktionen fuehren, fuer die keine Gewaehrleistung uebernommen werden kann. Bei Stoerungen aufgrund des Einsatzes von Software, Betriebssystemsoftware oder sicherheitsrelevanter Software (Virenschutz etc.) kann von JH Technikteam GmbH ebenfalls keine Gewaehrleistung gefordert werden, soweit sich die Stoerungen nicht auf eine fehlerhafte Installation zurueckfuehren lassen. In diesen Faellen fungieren der Kunde und der betreffende Hersteller als Vertragsparteien. Generell bindend fuer unsere Leistungen sind die schriftlich fixierten Aufwendungen, die wir laut Pflichtenheft oder Angebot schriftlich bestaetigt haben.
8.3.8 Wir stehen im Rahmen der gesetzlichen Gewaehrleistungsfristen fuer Stoerungen in Folge unserer Reparaturtaetigkeiten ein. Allerdings nur wenn die Konfiguration vom Kunden nicht nachtraeglich veraendert oder wiederum stoerenden Außeneinfluessen ausgesetzt wurde.
8.3.9. Privaten Kunden gegenueber betraegt die Gewaehrleistungsfrist fuer Neuware 24 Monate und fuer gebrauchte Ware 12 Monate. Die durch den Hersteller gewaehrte Garantie bleibt von diesen Regelungen unbeschadet.
8.3.10. Bei auftretenden Maengeln innerhalb der Gewaehrleistungsfrist hat JH Technikteam GmbH die Wahl das Geraet zu ersetzen oder zu reparieren. Die Haftung schließt ausdruecklich saemtliche Verschleißteile aus soweit diese nicht ab Lieferung mangelhaft sind und so den Einsatz der Geraete einschraenken. Ebenso erlischt die Gewaehrleistung sollten die Maengel beim Kunden durch unsachgemaeße Behandlung, Fahrlaessigkeit, nicht fuer das Produkt geeignete Witterungs- oder Temperatureinfluesse, rohe Gewalt, Inanspruchnahme ueber Gebuehr oder nicht fuer das Produkt vorgesehene Verwendung entstanden sein. Saemtliche Nacherfuellungs-, Schadensersatz-, Minderungs- oder Ruecktrittsansprueche i.S.v. §§ 437, 634 BGB wegen offensichtlicher Maengel erloeschen nach erfolgter Abnahme der Ware durch den gewerblichen Kunden, sofern JH Technikteam GmbH & Co. KG. nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme von den Maengeln in Kenntnis gesetzt wird. Die Nacherfuellung kann von JH Technikteam GmbH unbeschadet ihrer Rechte aus § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigert werden, wenn sie nur unter unverhaeltnismaeßigem Aufwand bzw. Kosten moeglich ist.
8.3.11. Bei Lieferung eines Ersatzproduktes muss der Kunde das zu ersetzende mangelhafte Produkt an JH Technikteam GmbH zurueckgeben. Im Falle der Reparatur oder Nachbesserung ist der Kunde berechtig nach 3 vergeblichen Versuchen durch JH Technikteam GmbH oder deren Beauftragten vom Kaufvertrag zurueckzutreten. Gewaehrleistungsarbeiten werden stets als Bring-In-Service (Abgabe und Abholung durch den Kunden) erbracht. Besondere Vereinbarungen mit dem Kunden bleiben davon unberuehrt. Die Gewaehrleistungspflichten zur Behebung von Maengeln im Bereich Software koennen durch JH Technikteam GmbH ausschliesslich durch und mit Hilfe einer uns zur Behebung ueberlassenen korrigierten oder aktualisierten Version erfuellt werden. Nimmt der Kunde selbst oder durch Beauftragung Dritter ohne unsere schriftliche Genehmigung Aenderungen oder Eingriffe am gelieferten Produkt vor, erloeschen saemtliche Gewaehrleistungsansprueche.
JH Technikteam GmbH ist generell nicht verpflichtet verloren gegangenes oder beschaedigtes Datenmaterial wieder zu ersetzen. Der Kunde muss eine ordentliche, taegliche Datensicherung sicherstellen. Fuer Geraete oder Materialfehler der Sicherungsmedien gelten die Herstellergarantien, die sich nicht auf Daten- oder Installationssicherungen erstrecken.
8.4 Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an beweglichen Sachen
8.4.1 Dem JH Technikteam GmbH steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus frueher durchgefuehrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Fuer sonstige Ansprueche aus der Geschaeftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskraeftig sind.
8.4.2 Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann vom JH Technikteam GmbH mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spaetestens 2 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfaellt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung fuer leicht fahrlaessige Beschaedigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Die JH Technikteam GmbH ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veraeußern. Ein etwaiger Mehrerloes ist dem Kunden nicht zu erstatten.

9. Kuendigungen
Die JH Technikteam GmbH kann das Vertragsverhaeltnis fristlos kuendigen wenn der Kunde fuer zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung einer Rate oder eines nicht unerheblichen Teils der Raten in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich ueber mehr als zwei Termine erstreckt mit der Entrichtung der Raten in Hoehe eines Betrages in Verzug ist, der die Hoehe der Raten fuer zwei Monate erreicht. Fuer den Fall einer außerordentlichen Kuendigung eines Mietvertrages, Verbrauchsmaterialvertrages oder Vollservicevertrages durch die JH Technikteam GmbH wegen Zahlungsverzugs des Kunden gilt im Falle des Verlangens die Regelung von Schadenersatz entsprechend. Das Recht zur außerordentlichen Kuendigung aus sonstigen wichtigen Gruenden bleibt unberuehrt. Der Vertrag wird auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Er verlaengert sich jeweils um weitere 12 Monate, falls er nicht 3 Monate vor Ablauf durch Einschreiben gekuendigt wird. Fuer die Rechtzeitigkeit der Kuendigung ist der Eingang bei der JH Technikteam GmbH maßgebend

10. Software
Stellen wir mit unseren Lieferungen Software zur Verfuegung, so wird dem Besteller sowie dem vom Besteller autorisierten Betreiber hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschliessliche Recht eingeraeumt, die Software auf den Erzeugnissen, mit denen sie geliefert wurde, in unveraenderter Form und fuer die in der Produktionsbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen.
10.1. Sicherungszwecken
Der Besteller darf die Software ausschliesslich zu Sicherungszwecken kopieren, nicht jedoch aendern, zurueck entwickeln oder zurueckuebersetzen und keine Programmteile herausloesen.
10.2. Nutzungsentgelt
Das Nutzungsentgelt fuer die mit unseren Lieferungen zur Verfuegung gestellte Software ist, soweit nicht anderes vereinbart, im Kaufpreis enthalten. Erweiterungen der Leistungsfaehigkeit von dem Besteller gelieferten Erzeugnissen durch Software erfolgen gegen Berechnung.
10.3. Nutzungsrechte
Wenn der Besteller selbst oder in seinem Antrag Dritte Servicearbeiten an den Erzeugnissen durchfuehren, bedarf es wegen unserer Nutzungsrechte an der Servicesoftware zuvor des Abschlusses eines Lizenzvertrages gegen Entgelt.

11. Umweltschutz
Nach den politischen und gesetzlichen Vorgaben der Europaeischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sind wir in zunehmendem Maße gehalten, Komponenten unserer Lieferungen in den Produktkreislauf zurueckzufuehren. Einen erstmals verwendeten Teil in jeder Hinsicht gleichwertige Funktion, Guete und Lebensdauer dieser Komponenten bewirken wir durch strenge Auswahl und Qualitaetssicherung im Produktentstehungsprozess.

12. Weiterveraeußerung
Im Falle einer Weiterveraeußerung von Waren tritt der Kunde mit der Annahme von Waren bis zur voelligen Bezahlung aller Forderungen von der JH Technikteam GmbH die ihm aus Veraeußerungen der gelieferten Ware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an die JH Technikteam GmbH ab. Im Falle der Veraeußerung verarbeiteter Ware tritt der Kunde die Forderungen in Hoehe des Wertes ab, der auf die durch das JH Technikteam GmbH gelieferte Waren entfaellt. Der Besteller wird uns von einer beabsichtigten Weiterveraeußerung von Erzeugnissen aus unserer Lieferung so rechtzeitig informieren, dass wir in der Lage sind, ihm ein Angebot zum Rueckerwerb zu machen.

13. Ausfuhrbeschraenkungen
Die Ausfuhr der Vertragsgegenstaende und Unterlagen kann - z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe auch Hinweise in den Lieferscheinen und Rechnungen).

14. Erfuellungsort
Erfuellungsort fuer Lieferungen ist die jeweilige Versandstaette, fuer Reparaturen und Montagen der jeweilige Ort der Reparatur bzw. Montage, fuer Zahlungen Kusel.

15. Gerichtsstand
Zur Entscheidung mit der JH Technikteam GmbH entstehender Streitigkeiten wird - soweit eine Vereinbarung zulaessig ist - das Amtsgericht in Kusel als oertlich zustaendig vereinbart. Fuer saemtliche gegenwaertigen und zukuenftigen Ansprueche aus der Geschaeftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschliesslich Gerichtsstand der Sitz der JH Technikteam GmbH bzw. des Verkaeufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gemaeß den Regelungen in den Punkten I, 1.1 und 1.2 der abgedruckten AGB gilt bei der Ausfuehrung von Bauleistungen hinsichtlich der Gewaehrleistung und Haftung ausschliesslich § 13 VOB/B. $ 13 Nr. 4 VOB/B hat folgenden Inhalt:
1. Ist fuer die Gewaehrleistung keine Verjaehrungsfrist im Vertrag vereinbart, so betraegt sie fuer Bauwerke und fuer Holzerkrankungen 2 Jahre, fuer andere Arbeiten an einem Grundstueck und fuer die von Feuer beruehrten Teile von Feuerungsanlagen 1 Jahr.
2. Bei maschinellen und elektrotechnisch/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfaehigkeit hat, betraegt die Verjaehrungsfrist die Gewaehrleistungsansprueche abweichend von Abs. 1 ein Jahr, wenn der Auftraggeber sich dafuer entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung fuer die Dauer der Verjaehrungsfrist nicht zu uebertragen.
3. Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistungen; nur fuer in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme (§ 12 Nr. 2a).

16. Datenspeicherung
Die JH Technikteam GmbH speichert die zum Geschaeftsverkehr notwendigen personenbezogenen Daten der Geschaeftspartner. Alle persoenlichen Daten werden selbstverstaendlich vertraulich behandelt.
16.1 Datennutzung
Mit erteilter Beauftragung der JH Technikteam GmbH erklärt sich der Besteller einverstanden, von der JH Technikteam GmbH elektronische Nachrichten in Form von Newsletter oder E-Mails zur Information zu erhalten, wenn er dies bewusst wünscht. Der Besteller kann diesen Service jederzeit schriftlich bei widerrufen.

17. Datenschutz
Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder e-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit moeglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit moeglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten moeglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veroeffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur uebersendung von nicht ausdruecklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdruecklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdruecklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

18. Salvatorische Bestimmung
Sollte eine oder sollten mehrere der Bestimmungen des Vertrages und / oder dieser AGB außerhalb der Hauptleistungspflichten unwirksam sein, so beruehrt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall in eine neue Regelung einzuwilligen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungueltigen Bestimmung moeglichst nahe kommt und die sie vereinbart haetten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt haetten.

Stand August 2011


 

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